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Kunde haftet für Fehler beim Online-Banking

Wer nicht aufpasst und auf Betrüger hereinfällt, muss den Schaden auch bei Online-Bankgeschäften selbst tragen, befand das Oberlandesgericht Oldenburg.

8.000 Euro hatte ein Bankkunde verloren, der einem Online-Angriff zum Opfer gefallen war. Betrüger hatten sich dabei als Bankmitarbeiter ausgegeben und ihn unter einem Vorwand aufgefordert, eine Testüberweisung vorzunehmen. In der Überweisungsmaske stand in den Feldern „Name“, „IBAN“ und „Betrag“ jeweils das Wort „Muster“. Der Kläger bestätigte die vermeintliche Testüberweisung mit der ihm übersandten TAN. Tatsächlich löste er damit aber eine echte Überweisung auf ein polnisches Konto aus.

Sein Problem, befanden die Richter am Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 21.08.2018 (Az. 8 U 163/17). Der Mann habe grob fahrlässig gegen die Geschäftsbedingungen der Bank verstoßen. Darin sei nämlich vorgesehen, dass der Kunde bei der Übermittlung seiner TAN die Überweisungsdaten, die in der SMS erneut mitgeteilt werden, noch einmal kontrollieren müsse. Dies habe der Kläger nicht getan.

Er hatte lediglich auf die TAN geachtet und diese in die Computermaske eingetippt. Anderenfalls, so die Richter, hätte ihm auffallen müssen, dass er eine Überweisung zu einer polnischen IBAN freigebe. Hinzu komme, dass die Bank auf ihrer Log-In-Seite vor derartigen Betrügereien gewarnt und darauf hingewiesen habe, dass sie niemals zu „Testüberweisungen“ auffordere. Vor diesem Hintergrund sei der Kunde selbst für den Verlust seines Geldes verantwortlich.

(OLG Oldenburg / STB Web)

Artikel vom 04.12.2018

 

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